Beratungsgespräche
Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI
Pflegeeinsätze nach § 37.3 SGB XI sind von der Pflegekasse gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen bei Pflegestufe I & II alle 6 Monate und bei Pflegestufe III alle 3 Monate durchgeführt werden. Bei diesen Einsätzen wird festgestellt, ob die Pflege im häuslichen Bereich sichergestellt ist. Gleichzeitig hat dieser Einsatz eine beratende Funktion für Angehörige und die zu Pflegenden. Diese Einsätze werden bei uns von einer qualifizierten Fachkraft übernommen.
Für diese Tätigkeiten haben wir von den Kassen eine Zulassung
Pflegestufe I und II 16 €
Pflegestufe III 26 €
